06.10.2020
Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte stehen bevor
Droht der Kollaps?
Neuregelungen bei Großraum- und Schwertransporten
Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, darunter auch § 47 StVO, in dem die Zuständigkeiten für Genehmigungsbehörden bei Großraum- und Schwertransporten nahezu komplett neu geregelt wurden. Die Änderung soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Bislang konnte der Antragsteller einen Transport am Sitz seines Unternehmens, einer Niederlassung, seinem Wohnsitz oder am Startort des Transportes beantragen. Die neue StVO lässt dies nur noch am Start- und am Zielort zu. Weitreichende Konsequenzen sind zu erwarten.
Die Gründe für die Änderung des Paragrafen 47 der StVO sind schwer nachvollziehbar. Das Genehmigungsverfahren von Großraum- und Schwertransporten benötigt Experten, die sich damit auskennen. Die Neuregelung wird dazu führen, dass sich viele Genehmigungsbehörden einer Flut von Anträgen ausgesetzt sehen, für die sie personell und oft auch fachlich nicht ausgestattet sind. Lange Bearbeitungszeiten und Mehrkosten sind die Folge.
Unter dem Strich führen die Veränderungen zu einer erheblichen weiteren Verlangsamung des ohnehin komplexen und langwierigen Verfahrens. Die zu erwartenden Entwicklungen werden zu erheblichen finanziellen Schäden bei Verladern und auch bei den Transport- und Kranunternehmen führen. Neben der Änderung §47 werden im Übrigen auch die Genehmigungsgebühren bundesweit vereinheitlicht und somit zum Teil massiv erhöht.
Um entsprechende Nachbesserungen noch vor Inkrafttreten der Änderung bewirken zu können, ist rasches Handeln gefragt. Einige Bundesländer, IHKs sowie Verkehrs- und Verladerverbände sind bereits aktiv geworden.
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